§ 1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Elospex GmbH finden Sie im Anhang jeder Rechnungsdokumentation.
Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB bilden einen integralen Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Elospex GmbH. Sie gelten ausschließlich. Mündliche Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich vorgenommen werden, um gültig zu sein.
Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden, die den GTC widersprechen oder von ihnen abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, die Elospex GmbH stimmt ihrer Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zu.
Die Elospex GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und auf ihrer Website zu veröffentlichen. Der Kunde ist verpflichtet, die AGB regelmäßig zu überprüfen, insbesondere vor jeder Bestellung, um rechtzeitig über Änderungen informiert zu sein.

§ 2 Vertragsabschluss
Die Angebote der Elospex GmbH unterliegen stets Änderungen. Die Elospex GmbH behält sich das Recht vor, bestätigte Preise zu ändern, wenn sich die preisbestimmenden technischen Daten, die vom Kunden bereitgestellt werden, im Vergleich zu den Daten, auf denen der Vertrag basierte, ändern.
Der Vertrag kommt unter ausschließlicher Anwendung der AGB durch die bedingungslose Annahme des Angebots der Elospex GmbH durch den Kunden zustande, im Falle einer Bestellung durch den Kunden (Kundenangebot) durch die Annahmeerklärung der Elospex GmbH oder durch Versand der angebotenen oder bestellten Lieferung oder Dienstleistung durch die Elospex GmbH und deren bedingungslose Annahme durch den Kunden.


§ 3 Bereitstellung von Informationen
Der Kunde hat alle erforderlichen Daten rechtzeitig, vollständig, korrekt, eindeutig und in einem vereinbarten Format zur Verfügung zu stellen.
Im Falle von Abweichungen zwischen dem Stücklistenmaterial und den Bestückungsdaten gilt ausschließlich die Stückliste, sofern nicht anders vereinbart.
Sofern der Kunde nichts anderes angibt, weisen die von der Elospex GmbH gekauften Leiterplatten die folgenden Merkmale auf: Material FR4, Plattendicke 1,55 mm, Lötstopplack grün und Kupfer in 35 µm.
Sofern der Kunde nichts anderes angibt, werden elektronische Baugruppen gemäß IPC-A-610 Klasse 1 hergestellt.
Leiterplattenschlacken werden nur getrennt, wenn der Kunde dies bestellt.
Unbeschichtete Durchkontaktierungen (THT-Pads) können während des Lötvorgangs mit Lötzinn versiegelt werden. Diese Löcher werden nur maskiert, um eine Versiegelung zu verhindern, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht.
Leiterplatten werden nur dann nach dem Löten gewaschen, wenn der Kunde uns entsprechende Anweisungen gibt.

§ 4 Urheberrecht
Der Kunde garantiert, der alleinige Inhaber aller Rechte an den Teilen und Layouts zu sein, die für ihn verarbeitet werden, und stellt die Elospex GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Elospex GmbH überprüft nicht, ob gelieferte Designs oder Layouts Urheberrechte, Markenrechte oder beim Gericht hinterlegte Gebrauchsmuster verletzen. In diesem Zusammenhang ist eine Haftung seitens der Elospex GmbH ausgeschlossen.


§ 5 Lieferzeit, (Teil-)Lieferungen und Versicherung
(1) Verbindliche Lieferfristen erfordern eine schriftliche Vereinbarung. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Komponenten und Leiterplatten sowie alle erforderlichen Kundendaten vollständig vorliegen. Sie gilt als erfüllt, wenn die Elospex GmbH die Lieferung oder Leistung an den Kunden oder den Transporteur an dem angegebenen Datum übergibt. Die Elospex GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch beauftragte Transportunternehmen verursacht werden.
(2) Kann die Elospex GmbH nur eine Teillieferung oder Teilleistung erbringen, gilt eine vereinbarte Lieferfrist als eingehalten, wenn die Teillieferung oder Teilleistung innerhalb der Frist an den Transporteur übergeben wird und die verbleibende Lieferung oder Leistung unverzüglich folgt. Teil-Lieferungen oder -Leistungen sind zulässig, soweit sie den Zweck des Vertrags für den Kunden nicht gefährden und aus objektiver Sicht auch für den Kunden zumutbar sind. Die Portokosten/Versand- und Verpackungskosten für die jeweiligen Teil-Lieferungen oder -Leistungen trägt der Kunde.
(3) Die Elospex GmbH ist nicht verpflichtet, eine Versicherung für den Versand der Lieferung oder Leistung abzuschließen. Wenn eine Versicherung für die Lieferung oder Leistung vereinbart wurde, trägt der Kunde die Kosten hierfür.

§ 6 Preisangebote und Fälligkeit
Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der Portokosten/Versand- und Verpackungskosten.
Alle Ansprüche und Forderungen der Elospex GmbH sind - sofern nicht anders vereinbart - innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum in EUR zuzüglich der gesetzlich anwendbaren Mehrwertsteuer ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Nach Ablauf der Fälligkeit gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug. Ab dem Fälligkeitsdatum werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, ohne dass es eines besonderen Verzugs mitteilen bedarf. Ebenso sind alle Mahn- und Inkassokosten zu erstatten.


§ 7 Unmöglichkeit/Verzug
Die Elospex GmbH ist verpflichtet, alle vertraglich vereinbarten Leistungen fristgerecht und termingerecht zu erfüllen, es sei denn, es tritt ein unvorhersehbares Ereignis ein. Unvorhersehbare Ereignisse sind insbesondere höhere Gewalt, Streiks, behördliche Anordnungen, Störungen im Kommunikationsnetz sowie Verzögerungen bei der Bereitstellung von Informations- und Produktionsdaten seitens des Kunden (vgl. § 3 AGB). In solchen Fällen wird der Elospex GmbH eine angemessene Frist zur Leistung gewährt. Sollte jedoch die Aufrechterhaltung der vertraglichen Beziehung für eine der Vertragsparteien unzumutbar sein, haben beide Vertragsparteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegenüber der Elospex GmbH ausgeschlossen.

§ 8 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Verlusts, der Beschädigung oder Verschlechterung der Lieferung oder Leistung geht auf den Kunden über, wenn die Lieferung oder Leistung an das Transportunternehmen übergeben wird. Die Art der Verpackung und des Versands sowie die Auswahl des Transportunternehmens obliegen der Elospex GmbH. Die Elospex GmbH tritt dem Kunden sämtliche Ansprüche gegen das Transportunternehmen aus dem Transportvertrag ab.

§ 9 Abnahme
Lieferungen werden vom Kunden angenommen, auch wenn sie erhebliche Mängel aufweisen oder verzögert sind. Wenn der Kunde die Lieferung nicht annimmt oder trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht vollständig annimmt, ist die Elospex GmbH berechtigt, sich durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich des nicht angenommenen Teils zurückzuziehen und vom Kunden vollen Schadensersatz für Nichterfüllung zu verlangen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt/Abtretung von Ansprüchen
Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Elospex GmbH, bis alle Ansprüche der Elospex GmbH, einschließlich Zinsen und Rechtskosten, gegen den Kunden vollständig beglichen sind. Der Kunde verpflichtet sich, Lieferungen oder Leistungen, die dem Eigentumsvorbehalt der Elospex GmbH unterliegen, getrennt von anderen Warenbeständen so zu lagern, dass sie jederzeit als von der Elospex GmbH geliefert identifiziert werden können.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten durch den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Elospex GmbH berechtigt, die Waren zurückzunehmen oder den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren herauszugeben. Die Rücknahme oder Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung der Vorbehaltswaren durch die Elospex GmbH stellt keine Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, die Elospex GmbH hat dies ausdrücklich erklärt.
Außerdem gelten die Bestimmungen der Ergänzungsklausel "Erweiterter Eigentumsvorbehalt" des ZVEI in der Fassung von November 2005.
Ausreichende Versicherung gegen Feuer, Diebstahl, Vandalismus und ähnliche Risiken ist auf eigene Kosten vom Kunden für die Gegenstände der Elospex GmbH, die sich im Eigentumsvorbehalt befinden, abzuschließen. Etwaige Ansprüche gegen Versicherungsgesellschaften aus solchen Schadensfällen werden hiermit an die Elospex GmbH abgetreten.
Die Waren dürfen im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft und weiterverarbeitet werden.
Im Falle einer weiteren Verarbeitung wird vereinbart, dass die Elospex GmbH Miteigentum an den durch die weitere Verarbeitung entstandenen neuen Gegenständen erwirbt. Der Anteil des Miteigentums, den die Elospex GmbH in diesem Fall besitzt, ergibt sich aus dem Verhältnis des von der Elospex GmbH dem Kunden in Rechnung gestellten Preises für die verarbeitete Lieferung zum Wert des neu hergestellten Gegenstands.
Im Falle des Weiterverkaufs der Waren unter Eigentumsvorbehalt werden die Forderungen oder Ansprüche, die der Kunde gegen seine Vertragspartner hat, einschließlich aller Nebenrechte, in Höhe der Forderung der Elospex GmbH an diese abgetreten. Auf Anfrage ist der Kunde verpflichtet, der Elospex GmbH innerhalb von 8 Tagen nach Aufforderung eine Liste der abgetretenen Forderungen vorzulegen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den Drittkäufer anzuweisen, die Zahlungen in dem Maße direkt an die Elospex GmbH zu leisten. Andernfalls wird der Kunde die Forderungen treuhänderisch im Auftrag der Elospex GmbH einziehen. Die Erlöse werden in erster Linie zur Befriedigung der Ansprüche der Elospex GmbH verwendet.
Der Kunde darf die gelieferten Waren weder verpfänden noch als Sicherheit abtreten. Sollte der Kunde eine eidesstattliche Erklärung abgeben oder Insolvenzverfahren gegen ihn eingeleitet werden, ist er verpflichtet, die Elospex GmbH unverzüglich zu benachrichtigen und der Elospex GmbH zu ermöglichen, alles Notwendige zu unternehmen, um alle ihre Rechte und Ansprüche geltend zu machen.

§ 11 Mängelanzeige
Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Kunden setzt voraus, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Untersuchung der Ware und zur Mängelanzeige gemäß § 377 des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Demgemäß ist der Kunde verpflichtet, die Ware bei Erhalt gründlich und vollständig zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung oder Leistung, sowie eine detaillierte und verständliche Beschreibung des Mangels zu übermitteln. Unbedeutende Mängel in Material, Oberfläche oder Farbe, die auf die Art der Produktion zurückzuführen sind und die Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung.
Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrem Erscheinen schriftlich gemeldet werden. Die Beweislast dafür, dass die Mängel erst im Rahmen der weiteren Verarbeitung festgestellt werden konnten, liegt beim Kunden. Soweit der Kunde die gelieferten Waren trotz Feststellung eines Mangels weiterverarbeitet, auch nur teilweise, ist die Elospex GmbH nicht verpflichtet, die Beanstandung anzuerkennen, sofern keine schriftliche Zustimmung zur weiteren Verarbeitung vorliegt. Dies gilt nicht, wenn der behauptete Mangel nicht durch die weitere Verarbeitung verursacht worden sein könnte. Der Kunde ist verpflichtet, dies nachzuweisen.

§ 12 Haftungsumfang
Soweit die Elospex GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen oder Assistenten gemäß § 13 AGB oder gemäß zwingenden gesetzlichen Bestimmungen haften, wird der Haftungsumfang wie folgt festgelegt:
a) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Die Haftung für Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
c) Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftungsausschlussklausel unter c) gilt nicht, wenn die Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Falle eines Schadens zwingend vorgeschrieben ist.
Im Falle der Herstellerhaftung wird der Haftungsbetrag auf den Bestellwert begrenzt.
Im Verhältnis zu Dritten, insbesondere dem Endverbraucher, ist der Kunde der Hersteller mit ausschließlicher Produktverantwortung. Soweit eine Haftung der Elospex GmbH für Lieferungen oder erbrachte Dienstleistungen gemäß gesetzlicher Bestimmungen in Betracht gezogen werden kann, entbindet der Kunde hiermit die Elospex GmbH vollständig von allen Verpflichtungen in diesem Zusammenhang.

§ 13 Gewährleistungsfrist / Verjährungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Rechnungsdatum. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz - mit Ausnahme derjenigen, die aus unerlaubten Handlungen und betrügerischer Täuschung resultieren - verjähren spätestens nach einem Jahr, nachdem die berechtigte Partei von dem Schaden oder den Umständen, aus denen sich ihr Anspruch ergibt, Kenntnis erlangt hat, unabhängig von dieser Kenntnis jedoch spätestens nach 3 Jahren seit dem schädigenden Ereignis.

§ 14 Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnungsverbot
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Der Kunde darf Zahlungen nur in dem Umfang zurückhalten, der in vernünftigem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht und nur, wenn Einigkeit über die Begründung der geltend gemachten Beanstandung besteht. Elospex GmbH ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Stellung einer Sicherheit - auch durch Bürgschaft - abzuwenden.
Das Verrechnen mit bestrittenen oder nicht rechtlich festgestellten Ansprüchen ist ausgeschlossen.


§ 15 Datensicherheit und Datenübertragungen
Die Elospex GmbH ist von jeglicher Verpflichtung zur Speicherung aller Daten befreit; der Kunde allein ist für das Datensicherungsverfahren verantwortlich.
Die Elospex GmbH weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert werden.

§ 16 Vereinbarung über den Gerichtsstand
Wenn der Kunde im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) ein Kaufmann ist, wird Aachen als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, vereinbart. Elospex GmbH ist berechtigt, Ansprüche auch an den Gerichten am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Etwaige ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 17 Anwendbares Vertragsrecht
Nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist auf den vorliegenden Vertrag anwendbar. Somit gelten in erster Linie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Elospex GmbH, anschließend die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches oder des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

§ 18 Salvatorische Klausel (Trennungsklausel)
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam werden oder ihre Wirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, bleibt die Gültigkeit des restlichen Vertrages unberührt.